Ärztliche Begutachtungen im Auftrag der SVS
Das Gesundheitszentrum für Selbständige führt in vielen Fragen für die SVS medizinische Begutachtungen durch.
In erster Linie sind hier Anträge auf Erwerbsunfähigkeitspension zu sehen. Anhand Ihrer eingereichten Befunde sowie der vorliegenden Beschwerden werden die entsprechenden Untersuchungen festgelegt.
Auch zu Pflegegeld, Gewährungs- und Krankenstanduntersuchungen führen wir Begutachtungen für die SVS durch.
Wir bemühen uns, alle Untersuchungen in möglichst kurzer Zeit durchzuführen. Wir bitten Sie daher zum eingeladenen Termin pünktlich zu sein.
Wichtige Informationen
- Wenn Sie zu einer Untersuchung nüchtern sein müssen, weisen wir Sie im Vorhinein darauf hin.
- Manche Untersuchungen können nüchtern nicht durchgeführt werden (z.B. Belastungs-EKG). Bitte nehmen Sie sich daher einen kleinen Imbiss mit.
- Bitte bringen Sie möglichst alle notwendigen medizinischen Befunde mit.
Fremdsprachige Befunde bitte in korrekter deutscher Übersetzung.
Hinweis
Das Gesundheitszentrum für Selbständige entscheidet NICHT über die Zuteilung Ihrer Pension bzw. Unterstützung, sondern erhebt lediglich die medizinischen Leistungseinschränkungen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige SVS Landesstelle.