Hinweisgeber-System/Whistleblowing
Information gemäß § 10 Abs. 1 HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG
Das Hinweisgeber-System bietet unseren Mitarbeitenden, Kund*innen, Geschäftspartner*innen und anderen Stakeholdern die Möglichkeit, uns über schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Unter Whistleblowing ist die Meldung von gravierenden Missständen oder verbotenen Handlungen im Wirkungsbereich eines Unternehmens zu verstehen. Nicht unter Whistleblowing zu verstehen sind hingegen Anschuldigungen, Anschwärzen und Diffamierung wider besseres Wissen.
Hinweisgeber*innen werden keinen Benachteiligungen aufgrund ihrer Meldung ausgesetzt. Anonyme Hinweise werden ebenfalls angenommen, sollen aber nicht der Regelfall sein.
Jedenfalls Gegenstand unseres internen Hinweisgebersystems gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 3 HSchG sind
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 (Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) des Strafgesetzbuches (StGB).
Meldungen, die Gegenstand des Hinweisgeber-Systems sind, schicken Sie bitte vorzugsweise an: whistleblowing@premiqamed.at
Zudem stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
- Mag. Simon Schmidt, Rechtsabteilung, PremiQaMed Holding: +43 664 839 06 78
- Mag. Moritz Lindner, Rechtsabteilung, PremiQaMed Holding: +43 664 78 01 63 66